Nutzungsbedingungen für industrielle Umweltdienstleistungen

Rechtliche Grundlagen für Planung, Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen nach WHG und ISO 14001

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Joint Hydraulic and Biological Contractors (JHB Contractors), Heinzeallee 1, 0651 7829080, info@jhbcontractors.com, im Bereich industrieller Abwasserreinigung, hydrotechnischer Infrastruktur und damit verbundener Umweltmanagement-Dienstleistungen.

Vertragsgegenstand sind ausschließlich Leistungen für gewerbliche und industrielle Auftraggeber: Planung, Bau, Inbetriebnahme und Wartung von Filtrationsanlagen, Membransystemen, biologischen Reinigungsstufen sowie wasserrechtliche Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Kein Vertragsbestandteil sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Sanitärinstallationen oder gesundheitsbezogene Anwendungen.

Pflichten des Auftragnehmers (JHB Contractors)

JHB Contractors verpflichtet sich zur fachgerechten Planung und Ausführung aller Leistungen nach dem Stand der Technik, unter Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen, der WHG-Anforderungen sowie der ISO-14001-Richtlinien für Umweltmanagementsysteme.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle gelieferten Anlagen und Komponenten die vereinbarten Reinigungsleistungen (CSB-Reduktion, AOX-Abscheidung, Schwermetallrückhalt) gemäß den im Angebot genannten Grenzwerten erreichen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  • Einhaltung der WHG-Überwachungswerte gemäß Anhang 31 (Abwasser aus der chemischen Industrie) und Anhang 40 (Metallverarbeitung)
  • Integration der Anlage in das bestehende ISO-14001-Managementsystem des Kunden
  • Dokumentation aller relevanten Prozessparameter für behördliche Nachweise
Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Unterlagen (Lagepläne, Medienanschlüsse, Abwasseranalysen, Genehmigungsbescheide) vollständig und rechtzeitig übergeben werden.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der betrieblichen Arbeitssicherheit auf seiner Baustelle sowie für die Bereitstellung der erforderlichen Zufahrten, Lagerflächen und Energieanschlüsse.

  • Bereitstellung repräsentativer Abwasserproben für die Auslegung der Anlage
  • Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen (WHG-Erlaubnis, Baugenehmigung)
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Projekt
Haftung und Gewährleistung

JHB Contractors haftet für Mängel der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Gesamtanlage. Für Planungsleistungen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme.

Nicht von der Haftung umfasst sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, chemische oder mechanische Einwirkungen Dritter sowie höhere Gewalt.

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Zahlungen erfolgen gemäß der im Angebot vereinbarten Ratenplanung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Überschreitung von Zahlungszielen um mehr als 14 Tage behält sich JHB Contractors das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Alle gelieferten Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von JHB Contractors. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Eigentum des Auftragnehmers vor Zugriffen Dritter zu schützen.

Kündigung und Vertragsbeendigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen in Verzug ist oder der Auftragnehmer die vereinbarte Reinigungsleistung trotz Nachbesserung nicht erreicht.

Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch 30 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als pauschalierter Schadensersatz.

Änderungen der Nutzungsbedingungen

JHB Contractors behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.

Bei Widerspruch des Auftraggebers bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen, sofern die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

Schlussbestimmungen und Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von JHB Contractors in Trier, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an: Joint Hydraulic and Biological Contractors, Heinzeallee 1, 0651 7829080, info@jhbcontractors.com.

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